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Allgemeine Geschäftsbedingungen der  Firma  Adolf Stundner
 

1. Umfang und Gültigkeit

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und firmengemäß gezeichnet werden. Sie verpflichten den Auftragnehmer nur zu dem in der Projektbeschreibung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Leistung und Prüfung

2.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:

Ausarbeitung und Gestaltung von Grafiken und Webseiten im Internet

Sonstige Dienstleistungen

2.2 Die Ausarbeitung von Grafiken und Webseiten erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen u. Hilfsmittel, die der Auftraggeber auf seine Kosten zur Verfügung stellt.

2.3 Grundlage für die Erstellung von Grafiken und Webseiten ist die schriftliche Projektbeschreibung, die der Auftragnehmer aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.4 Die erstellten Grafiken und Webseiten bedürfen bei Übernahme durch den Auftraggeber einer Abnahmeprüfung. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der genehmigten Projektbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt an den Auftragnehmer schriftlich zu melden, der um eine rasche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass die Webseiten nicht installiert werden können, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegeben Frist gelten die Webseiten als abgenommen. Die Webseiten werden vorrangig für MS-Internetexplorer  abgestimmt. Anzeigemängel in anderen Browsern sind aus Kompatibilitätsgründen nicht als Mängel anzusehen.

2.5 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten und Spesen, laut Preistabelle bzw Kostenvoranschlag, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

3. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrecht

3.1 Das gesetzliche Urheberrecht des Werbegraphik-Designers an seinen Arbeiten ist unverzichtbar.

3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen des Werbegraphikers nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.

3.3 Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Werbegraphik-Designers als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiteren, darüber hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Urheber zu halten.

3.4 Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.

3.5 Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über die Dauer).

3.6 Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistung dar.

3.7 Der Werbegraphik-Designer ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtig.

 

4. Preise, Steuern und Gebühren

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertssteuer. Sie gelten nur für den (die) vorliegenden Auftrag (Aufträge).

4.2 Gegebenfalls anfallende Kosten für Fahrt, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten  in Rechnung gestellt.

5. Liefertermin

5.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

5.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig und gemäß Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3 zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.3 Bei größeren Aufträgen, die mehrere Teilprojekte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.

6. Zahlung

6.1 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Mehrwertssteuer sind spätestens 14 Tage ab Installation der Software bzw der Übergabe des digitalen Speichermediums ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

6.2 Bei Zahlungsverzug kommt der Auftraggeber ohne Mahnung am Fälligkeitstag in Verzug. Von da an gelten Verzugszinsen in Höhe von 3 (drei) % über der jeweiligen Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen - abgerundet auf den nächsten ¼-Prozentpunkt als vereinbart.

6.3 Nach Vertragsabschluss werden 20% inkl. MwSt  der anzunehmenden Gesamtsumme an den Auftragsgeber fällig  

7. Rücktrittsrecht

7.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der Nachfrist von 30 Tagen die vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.

7.2 Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

7.3 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der im Einzelauftrag festgelegten Höhe zu verrechnen.

8. Gewährleistung, Änderungen

8.1 Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie wenn sie innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der vereinbarten Leistung gemäß Punkt. 2.4 schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.

8.2 Für Webseiten, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Erträgen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.

10. Verschwiegenheit

Der Werbegraphik-Designer behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekanntgeworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden auftragsbwezogene Unterlagen Dtritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftrtaggebers zugänglich gemacht.

11. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

12. Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

 

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