1. Umfang und Gültigkeit
Alle
Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich,
wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und firmengemäß
gezeichnet werden. Sie verpflichten den Auftragnehmer nur
zu dem in der Projektbeschreibung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen
des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft
und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.
Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Leistung und Prüfung
2.1
Gegenstand eines Auftrages kann sein:
Ausarbeitung
und Gestaltung von Grafiken und Webseiten im Internet
Sonstige
Dienstleistungen
2.2
Die Ausarbeitung von Grafiken und Webseiten erfolgt nach Art
und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung
gestellten bindenden Informationen, Unterlagen u. Hilfsmittel,
die der Auftraggeber auf seine Kosten zur Verfügung stellt.
2.3
Grundlage für die Erstellung von Grafiken und Webseiten ist
die schriftliche Projektbeschreibung, die der Auftragnehmer
aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen
ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber
auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit
seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende
Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen
führen.
2.4
Die erstellten Grafiken und Webseiten bedürfen bei Übernahme
durch den Auftraggeber einer Abnahmeprüfung. Etwa auftretende
Mängel, das sind Abweichungen von der genehmigten Projektbeschreibung,
sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer
innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt an den Auftragnehmer
schriftlich zu melden, der um eine rasche Mängelbehebung bemüht
ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor,
das heißt, dass die Webseiten nicht installiert werden können,
so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegeben Frist gelten
die Webseiten als abgenommen. Die Webseiten werden vorrangig
für MS-Internetexplorer abgestimmt.
Anzeigemängel in anderen Browsern sind aus Kompatibilitätsgründen
nicht als Mängel anzusehen.
2.5
Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung
des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist
der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort
anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt,
vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit
des Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten und Spesen, laut Preistabelle
bzw Kostenvoranschlag, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
3. Urheberrechtliche
Bestimmungen und Nutzungsrecht
3.1
Das gesetzliche Urheberrecht des Werbegraphik-Designers an
seinen Arbeiten ist unverzichtbar.
3.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen,
dass die Leistungen des Werbegraphikers nur für den jeweils
vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.
3.3
Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen
nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Werbegraphik-Designers
als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen
werden. Bei weiteren, darüber hinausgehender Nutzung
ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Urheber zu
halten.
3.4
Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung
des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten
Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.
3.5
Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können
nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine
Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über
die Dauer).
3.6
Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für
die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte
nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel
das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die
Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistung dar.
3.7
Der Werbegraphik-Designer ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes
einschließlich des dazugehörigen Corporate Design
auf jedem von und ausgeführten Objekt in angemessener
Größe berechtig.
4. Preise, Steuern und
Gebühren
4.1
Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertssteuer. Sie
gelten nur für den (die) vorliegenden Auftrag (Aufträge).
4.2
Gegebenfalls anfallende Kosten für Fahrt, Tag- und Nächtigungsgelder
werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen
Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten
in Rechnung gestellt.
5. Liefertermin
5.1
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der
Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
5.2
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten
werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen
Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig und gemäß
Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3 zur Verfügung stellt.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige,
unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht
zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
5.3
Bei größeren Aufträgen, die mehrere Teilprojekte umfassen,
ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen
und Teilrechnungen zu legen.
6. Zahlung
6.1
Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Mehrwertssteuer
sind spätestens 14 Tage ab Installation der Software bzw der
Übergabe des digitalen Speichermediums ohne jeden Abzug
und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für
den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
6.2
Bei Zahlungsverzug kommt der Auftraggeber ohne Mahnung am
Fälligkeitstag in Verzug. Von da an gelten Verzugszinsen in
Höhe von 3 (drei) % über der jeweiligen Sekundärmarktrendite
für Bundesanleihen - abgerundet auf den nächsten ¼-Prozentpunkt
als vereinbart.
6.3
Nach Vertragsabschluss werden 20% inkl. MwSt
der anzunehmenden Gesamtsumme an den Auftragsgeber
fällig
7. Rücktrittsrecht
7.1
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit
aus alleinigem Verschulden des Auftragnehmers ist der Auftraggeber
berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden
Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der Nachfrist
von 30 Tagen die vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen
Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.
7.2
Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden den Auftragnehmer
von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung
der vereinbarten Lieferfrist.
7.3
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher
Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer
mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben
den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr
in der im Einzelauftrag festgelegten Höhe zu verrechnen.
8. Gewährleistung, Änderungen
8.1
Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie wenn sie innerhalb von
fünf Werktagen nach Erhalt der vereinbarten Leistung gemäß
Punkt. 2.4 schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter
Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.
8.2
Für Webseiten, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich
verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung durch
den Auftragnehmer.
9. Haftung
Der
Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten
Erträgen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter
gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.
10. Verschwiegenheit
Der
Werbegraphik-Designer behandelt alle internen Vorgänge
und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim
und mit dem Kunden bekanntgeworden sind, streng vertraulich;
insbesondere werden auftragsbwezogene Unterlagen Dtritten
nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftrtaggebers
zugänglich gemacht.
11. Sonstiges
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses
Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich
zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen
Bestimmungen möglichst nahe kommt.
12. Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders
vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem
Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit
des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des
Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher
im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden
Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz
nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
|